![]() |
escooter.de KNOW-HOW |
|
Wissenswertes KNOW-HOW uber Bedienung und Technik und Einordnung von Leichtelektrofahrzeugtypen |
|
I. AKKUS Natuerlich steht und faellt die Freude an elektromotorangetriebenen Fahrzeugen mit dem Energiespeicher; sprich Akkumulator. Hier gibt es aktuell 2 relevante Grundvarianten am Markt: 1. Der Blei(vlies)- oder Blei(gel)akku: - Preiswert und leicht austauschbar. Industriemassenware in verschiedenen Gueten Es wird unterschieden in: 1. Einfacher Standbybleivliesakku (eigentlich nicht fuer Elektrofahrzeuge gebaut - jedoch auch funktionabel ueber eine bestimmte Zeit - leidet staerker unter der hohen Belastung). 2. Zyklenfester bzw. hochstromfester Bleivliesakku (haelt die hohen Stroeme besser aus, weniger Selbstentladung, bessere Leistung bei Minustemperaturen) oder Siliziumakku ( umweltfreundlicher Akku im Stil des Bleivliesakkus - jedoch mit keinen schaedlichen Konzentraten wie Blei...) 3. Bleigelakkus hochstromfest und spzeziell fuer Elektrofahrzeuge gebaut sind etwas teurer als Bleivliesakkus; sind technisch jedoch die empfehlenswertesten Bleiakkutypen fuer Elektroleichtfahrzeuge. Fazit: Fuer Kaeufer die Ihr Budget limitieren ist der Bleivliesakku ausreichend; muss jedoch i.d.R. alle 2-3 Jahre ausgetauscht werden und verliert ueber die Monate an Kapazitaet. Pflege und kleine Zyklen sind Lebensdauerverlaengernd. Wird der Bleivlies- Bleigelakku nur immer max. 50% entladen verlaengert sich seine Lebensdauer stark. Lebenserwartung: 5 Jahre bei sehr guter Pflege (bestens mit speziellen Pflegeladegeraeten) und nur Teilzyklen nur bis zu 50% Entladung 2-3 Jahre bei normaler Anwendung (sporadische Komplettentladung und viele Teilzyklen) 1 Jahr (jaehrlich) bei staendiger Komplettentladung (Vollzyklen) Wird der Bleivlies- Bleigelakku immer nahezu leergefahren verkuerzt sich die Lebenserwartung (hier werden oft Akkus jaehrlich gewechselt). 2. Der Lithiumakku - sehr leicht und handlich - sehr spannungsstabil - nahezu keine Selbstentladung wenn vom Fahrzeug getrennt - viel hoehere Energiedichte - viel hoehere Lebenserwartung bei nahezu konstanter Leistung - spzeziell fuer jede Anwendung gebaut und optimiert Fazig: Fuer Vielnutzer, eMobilitaetsliebhaber und Menschen die das Fahrzeug uber Treppe, Schwellen etc. tragen oder heben muessen ist der Lithiumakku die wesentlich bessere Wahl. Lithiumakkus haben ein eigenes Managementsystem integriert (BMS = Battery Management System) das den Akku vor Tiefentladung und Uberbelastung schuetzt. Zu erwartende Lebensdauer im Mittel bei Hybridbikes / Pedelecs = 7-8 Jahre; bei vollelektrischen eBikes und eScooter rechnen wir durch die hoehere Belastung mit 5 Jahre. II: ELV-TYPEN (ELV = Electric Light Vehicle): ...clever und smart ist man unterwegs mit elektrischen Leichtfahrzeugen ELV . Die Elektromobilitaet ist dort am effizientesten und idealsten wo Wege und Anforderungen bekannt sind und Leichtbaufahrzeuge mit modernen Akkus ihre Anwendung finden. Hier ist ein praktischer, oekonomischer und oekologischer Nutzen bereits nachweisbar! Folgend unsere Empfehlungen eingeteilt in grundlegenden Typisierungen: _________________________________________________________________________ ELEKTROLEICHTMOFAS bis 20 km/h (helmfrei BRD / Versicherungspflicht / ohne Fuehrerschein fuer vor 1.04.65 Geboren, spaeter Geborene duerfen mit Mofapruefbescheinigung oder sonst. KFZ-Fuehrerschein fahren, Fahrradwegnutzung moeglich) Hier empfehlen wir die Produkte Tante Paula Ferdinand II und III, ePower BT250, ADLY FC-20, das oder das Bikeboard 500EU und 1000 EU, SACHS Prima-E 20 km/h, MZ CHARLY sowie das Dahon Faltrad eCiao in Elektroleichtmofavariante. Die Elektroleichtmofas sind i.d.R. kompakt & faltbar und helmfrei nutzbar in der BRD; daher unsere meißtverkaufte Fahrzeuggattung. ________________________________________________________________________ ELEKTROMOFAS bis 25 km/h (Helmpflicht BRD / Versicherungspflicht / ohne Fuehrerschein fuer vor 1.04.65 Geboren, spaeter Geborene duerfen mit Mofapruefbescheinigung oder sonst. KFZ-Fuehrerschein fahren, Fahrradwegnutzung nach Beschilderung moeglich) Hier finden Sie Produkte wie das SACHS Prima-E 25 km/h als Mofaversion oder die hochmodernen BikeBoards koennen Sie auch als Mofa mit 25 km/h beziehen. _________________________________________________________________________ NEU! HYBRIDMOFAS bzw. HYBRIDMOKICKS bis 35 km/h (helmfrei BRD / Versicherungspflicht / ohne Fuehrerschein fuer vor 1.04.65 Geboren, spaeter Geborene duerfen mit Mofapruefbescheinigung oder sonst. KFZ-Fuehrerschein fahren) sind eine neue Gattung von Zweiraedern die immer mit Pedale ausgestatttet sind. Elektrohybridmofas nutzen die Moeglichkeit als Leichtmofa zu gelten und doch Geschwindigkeiten ueber 20 km/h im Zusammenspiel mit dem Fahrer zu ermoeglichen. Beim aktiven Mittreten kann eine Geschwindigkeit von bis zu 35 km/h erreicht werden. Aktuelle Modelle: A2B Metro, SACHS Electra. HYBRIDBIKES / PEDELECS bis 25 km/h (Helm-, versicherungs- und fuehrerscheinfrei / Status wie Fahrrad) folgender Artikel entnommen dem ADFC: Quelle: http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Pedelecs-mit-Anfahrhilfe-sind-Fahrraeder "Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrraeder"Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren koennen, gelten als Fahrraeder. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin und widerspricht damit Meldungen des ADAC. Der Automobilclub hatte im Zusammenhang mit einem Test von Pedelecs die Auffassung vertreten, dass die elektrische Anfahr- oder Schiebehilfe das Elektrofahrrad zu einem Kraftfahrzeug mache. Das wuerde Einschraenkungen bei der Radwegbenutzung bedeuten und was der ADAC nicht erwaehnt ein Verbot, Kinderanhaenger zu ziehen oder auf Wegen zu fahren, die fuer Kfz gesperrt sind. Auch die 0,5-Promille-Grenze waere einzuhalten. Der Fahrrad-Club bezieht sich dagegen auf die Europaeische Richtlinie 2002/24/EG. Sie regelt, welche Fahrzeuge eine Zulassung als Kfz benoetigen, und nimmt Fahrraeder, die mit einem elektrischen Hilfsantrieb bis 250 Watt ausgestattet sind, vom Genehmigungsverfahren fuer Kfz aus. Die Motorunterstuetzung muss beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder frueher, wenn der Fahrer im Treten einhaelt, unterbrochen werden. So weit sind sich die Verkehrsjuristen beider Verbaende einig. Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC, weist aber auf eine weitere Regelung hin: „Die EU-Richtlinie befreit nicht nur die so definierten Pedelecs von der Pflicht zur Zulassung als Kfz, sondern saemtliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h. Sie werden daher im Unterschied zu den schnelleren Bauarten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge bezeichnet.“ Der deutsche Gesetzgeber hat diese Unterscheidung zuletzt im Februar 2011 woertlich in eine eigene Kfz-Zulassungsverordnung uebernommen. „Der ADAC stuetzt sich stattdessen auf die Kraftfahrzeug-Definition nach dem Straßenverkehrsgesetz und haelt die EU-Richtlinie nicht fuer maßgeblich. Dann aber muesste er konsequent auch die Definition der Pedelecs ohne Anfahrhilfe in Frage stellen. Denn sie beruht ebenfalls auf europaeischem Zulassungsrecht und findet sich bisher im Straßenverkehrsgesetz nicht wieder“, sagt der ADFC-Rechtsexperte. Auch die Pedelecs bis 25 km/h waeren dann entgegen allgemeiner Auffassung keine Fahrraeder mehr und wuerden unter die Vorschriften fuer Kraftfahrzeuge fallen. Noch im Jahr 2009 hatte die Juristische Zentrale des ADAC aus der Anfahrhilfe nur die Verpflichtung abgeleitet, dass nach dem 1. April 1965 geborene Fahrer zumindest eine Mofapruefbescheinigung haben muessten, weitere Einschraenkungen, die fuer Kraftfahrzeuge gelten, aber verneint. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2005 in einer Auskunft klargestellt, dass die nicht unter die EU-Richtlinie fallenden Fahrraeder mit Trethilfe national gewoehnlichen Fahrraedern gleichgestellt werden. Die Richtlinie habe sowohl Fahrzeuge, deren bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit 6 km/h nicht uebersteigt, wie auch Fahrraeder mit Trethilfe, die den genannten Leistungsmerkmalen entsprechen, aus ihrem Anwendungsbereich fuer zwei- oder dreiraedrige Kraftfahrzeuge herausnehmen wollen. Deshalb wuerden sie auch bewusst als Fahrzeuge bezeichnet. Eine Einstufung der Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Kraftfahrzeuge sei ausgeschlossen. _________________________________________________________________________ Elektromokicks / Kleinkraftraeder bis 45 km/h (helmpflicht / versicherungspflicht / mind. PKW Klasse 3 oder B bzw. ein Moped-Fuehrerschein Klasse M ab 16 Jahren, keine Nutzung der Fahrradwege mehr moeglich in BRD) …wie der Tante Paula Maximilian2, der eMAGIC 500 und 1500 oder das SACHS Prima-E 42 km/h oder das A2B Excel. _________________________________________________________________________ Gehhilfen (helmfrei, keine Nachweispflicht, keine Typenabnahme notwendig, kein Fuehrerschein notwendig) Nur Geraete bis 6 km/h duerfen im oeffentlichen Bereich in Deutschland wie ein Fußgaenger genutzt werden. Diese Gehilfen sind praktisch ohne Nachweise nutzbar und duerfen auch auf der Fussgaengerzone, im Einkaufzentrum usw. betrieben werden. Lediglich der Fahrzeugfuehrer muß ggf. nachweisen koennen daß er das Fahrzeug sicher im Griff hat und niemand damit gefaehrdet.
Hier bieten wir die Modelle EXO2, Mobilty2, Travelscoot und NOGO an. _________________________________________________________________________ Fun- und Sportscooter (nicht fuer oeffentliches Gelaende als Sportgeraet deklariert!) sind geeignet fuer die Nutzung im Urlaub auf geschlossenem Gelaende (Campingplaetze) oder Lagerhallen und sonstige Areale die nicht der oeffentlichen Straßenverkehrsordnung unterliegen. Bei dieser Gattung koennen sich die Desinger und Techniker frei enfalten; die Scooter sind ohne Performancevorgaben fetzig und preiswert erhaeltlich. Von der Nutzung im oeffentlichen Strassenverkehr wird jedoch dringend abgeraten. _________________________________________________________________________ Mehr Informationen finden Sie unter www.escooter.de. Viele dieser Geraete sind praktisch und klappbar im Kofferraum eines Autos, im Caravan oder sogar auf Flugreisen mitfuehrbar. Es gibt Autoladegeraete, abnehmbare Koerbe, absperrbare Topcase (Koffer), Anhaenger, ueberwuerfe, Zusatzakkus, Zusatzladegeraete, Alarmanlagen u.v.m. als Zubehoer. Wir unterhalten ein grosses Warenlager fuer schnelle Belieferung. Gewaehrleistung und Service sind eine Selbstverstaendlichkeit. Da wir der erste Spezialshop sind (seit 1998) mit tausenden begeisterten Kunden ist auf uns Verlaß vom 1. Kontakt ueber den Kauf bis zum Support. Sie erhalten kompetente Beratung, eine professionelle Kaufabwicklung und eine langjaehrige Partnerschaft inkl. Gewaehrleistung. Produktwechsel, Wiederverkaeufe, Ankaeufe als auch Kommissionshandel sind fuer unsere Kunden moegliche Alternative. Einige Informationen und Hinweise zur allg. Nutzung von Elektrofahrzeugen folgen: |
escooter.de - Kundentelefon +49-(0)89-57951905 E-Mail: info@escooter.de Fax +49-(0)89-57955919
Oeffnungszeiten Shop / Testfahrt & Showroom: Mo-Fr von 10 -18:30 Uhr / Your are welcome Monday to Friday 10a.m. to 6:30 p.m.
Shop: escooter.de - Adi-Maislinger-Str. 7 "MGS Gewerbehof am Westpark" - D- 81373 Muenchen / Munich
![]()
secure eshopping: Onlineshopping, Asseccior / Zubehoer / Ersatzteile - zum Onlineshop: hier klicken
Taeglicher Versand!
Site wird fortlaufend bearbeitet! Angaben ohne Gewaehr!
© by escooter.de - escooter.de - "Gewerbehof am Westpark" - 81373 Muenchen - Tel. 089-57951905